Über uns

Wir bieten Ihnen psychosoziale Beratung und Vermittlung von Hilfen

Bestimmen Sie Ihren Weg selbst

Beratung geht davon aus, dass grundsätzlich jede Person dazu fähig ist, Entscheidungen zu treffen, für die letztlich nur sie die Verantwortung übernehmen kann. Dies betrifft auch die Entscheidungen im Zusammenhang mit Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft und Versorgung eines Kindes. In einer besonderen Situation von Bedrängnis und Not kann eine schwangere Frau jedoch in eine so umfassende Krise geraten, dass sie den Eindruck hat, ihr bliebe als Ausweg letztlich nur die Entscheidung für einen Abbruch der Schwangerschaft.

Wie können wir Ihnen helfen?

Beratung hat in dieser Situation zunächst die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit Ihr gemeinsam nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen, die Frau in ihrer reflektierten Entscheidungsfindung zu begleiten und in diesem Zusammenhang die Würde des Ungeborenen und sein Recht auf Leben ins Bewusstsein zu rufen. Dies geschieht in der Absicht, dass die Frau die Möglichkeit zulässt, sich ein Leben mit dem Kind vorzustellen und entsprechende Hilfsangebote wahrzunehmen.

Beratungsaufträge

Psychosoziale Beratung und Vermittlung von Hilfen im Zusammenhang mit:

  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5-7SchKG In Verbindung mit § 219 StGB
  • Beratung nach § 2 SchKG insbesondere bei zu erwartender Krankheit oder Behinderung des Kindes einschließlich pränataler Diagnostik, Fragen der Sexualität und Familienplanung, Adoption und Fremdunterbringung in Pflegefamilien, Begleitung nach der Geburt des Kindes, Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch