PND-Beratung
Beratung bei pränataler Diagnostik
Mit einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 01.01.2010 haben Ärzte eine Vermittlungspflicht zu einer psychosozialen Beratungsstelle.
Zwischen einer Diagnose-Mitteilung und der Stellung einer möglichen Indikation müssen 3 Tage liegen. Die Schwangere muss der Ärztin oder dem Arzt vor der Stellung einer medizinischen Indikation bescheinigen, ob sie eine psychosoziale Beratung in Anspruch genommen hat oder nicht.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihnen eine Reihe von Untersuchungen nennen, mit denen mögliche Erkrankungen, Fehlentwicklungen oder Fehlbildungen bei dem Ungeborenen erkannt werden können. Deshalb fragen Sie sich, welche Vorsorgemaßnahmen und medizinischen Untersuchungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen möchten.
Es ist hilfreich, diese Überlegungen nicht alleine anstellen zu müssen. Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie bei Entscheidungen vor einer vorgeburtlichen Untersuchung, während der Wartezeit auf das Ergebnis und wenn die Untersuchung eine Auffälligkeit bei ihrem Kind gezeigt hat. In solchen Lebenssituationen unterstützen wir wir Sie bei den Entscheidungen, die dann für Sie, Ihren Partner und Ihre Familie anstehen. Haben Sie in der Zukunft eine Leben mit einem behinderten Kind vor Augen, so begleiten wir Sie, eine Beziehung zu Ihrem Kind zu entwickeln, Antworten auf Ihre Fragen zu suchen und sie emotional zu stärken. Dieses Angebot können Sie über die Geburt hinaus in Anspruch nehmen.